eVB-Nummer bei Ummeldung und Halterwechsel
Du möchtest ein Auto oder ein anderes Fahrzeug auf einen neuen Halter ummelden? Oder hast Du Dein Fahrzeug gewechselt und benötigst eine neue eVB-Nummer? Hier erfährst Du, wann eine elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich ist und wie Du sie online beantragen kannst.
Wähle zunächst die passende Fahrzeugart. Anschließend kannst Du Deine Kfz-Versicherung online berechnen, einen Versicherer auswählen und Deinen Antrag stellen. Die eVB wird im vorgesehenen Antragsablauf des gewählten Versicherers bereitgestellt.
Wichtig: Nicht jede Ummeldung benötigt eine neue eVB-Nummer
Der Begriff Fahrzeugummeldung umfasst unterschiedliche Vorgänge. Entscheidend ist, ob ein Halterwechsel, ein Fahrzeugwechsel oder lediglich eine Änderung der Anschrift erfolgt.
Halterwechsel: Wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben, benötigst Du grundsätzlich eine passende eVB-Nummer.
Fahrzeugwechsel: Möchtest Du ein anderes Fahrzeug neu oder wieder zulassen, wird für dieses Fahrzeug grundsätzlich eine eVB benötigt.
Reiner Wohnortwechsel: Bleiben Fahrzeug und Halter unverändert und behältst Du Dein bisheriges Kennzeichen, ist für die bloße Adressänderung regelmäßig keine neue eVB erforderlich. Bei einem Kennzeichenwechsel können andere Anforderungen gelten.
Prüfe bei Unsicherheit die Vorgaben Deiner zuständigen Zulassungsstelle und informiere Deinen Versicherer über geänderte Halter- oder Fahrzeugdaten.
Wann brauchst Du eine eVB-Nummer für die Ummeldung?
Ob Du eine neue eVB benötigst, hängt vom konkreten Zulassungsvorgang ab. Die folgenden Fälle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich des benötigten Versicherungsnachweises.
Du hast ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder übernommen? Soll es auf Deinen Namen umgeschrieben werden, benötigst Du grundsätzlich eine passende eVB für den Halterwechsel.
Du ersetzt Dein bisheriges Auto oder ein anderes Fahrzeug? Für die Neuzulassung oder Wiederzulassung des neuen Fahrzeugs benötigst Du grundsätzlich eine eigene, dafür geeignete eVB.
Du ziehst um, bleibst aber weiterhin Fahrzeughalter? Bei einer reinen Adressänderung mit Kennzeichenmitnahme ist regelmäßig keine neue eVB erforderlich. Die Fahrzeugpapiere müssen dennoch berichtigt werden.
Weitere Informationen zum allgemeinen Zulassungsverfahren findest Du unter eVB-Nummer für die Kfz-Zulassung .
eVB-Nummer beim Halterwechsel: Was musst Du beachten?
Wenn ein bereits zugelassenes Fahrzeug einen neuen Halter erhält, muss die Umschreibung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.
Für diesen Vorgang benötigst Du grundsätzlich eine elektronische Versicherungsbestätigung, die für den neuen Halter und den vorgesehenen Zulassungsvorgang geeignet ist.
Wichtig: Verwende nicht einfach eine eVB-Nummer des bisherigen Halters. Die hinterlegten Angaben müssen zum neuen Zulassungsvorgang passen. Auch eine Abweichung zwischen Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter muss vom Versicherer berücksichtigt werden.
Das bisherige amtliche Kennzeichen kann bei einem Halterwechsel unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch dann beibehalten werden, wenn der neue Halter in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt.
Die Kennzeichenmitnahme ersetzt jedoch nicht den erforderlichen Versicherungsnachweis beim Halterwechsel.
eVB-Nummer bei Fahrzeugwechsel: Benötigst Du eine neue?
Wenn Du Dein bisheriges Fahrzeug durch ein anderes ersetzt, handelt es sich nicht allein um eine Änderung der Anschrift oder des Fahrzeughalters.
Soll das andere Fahrzeug neu oder nach einer Außerbetriebsetzung wieder zugelassen werden, benötigst Du grundsätzlich einen dafür geeigneten Versicherungsnachweis.
Eine bereits für das bisherige Fahrzeug verwendete eVB-Nummer kannst Du normalerweise nicht für einen weiteren Zulassungsvorgang erneut verwenden.
Wähle deshalb die passende Fahrzeugart, berechne die gewünschte Versicherung und stelle Deinen Antrag. Der gewählte Versicherer stellt die eVB im vorgesehenen Antragsablauf bereit.
Auto ummelden nach Umzug: Ist eine neue eVB nötig?
Wenn Du innerhalb Deutschlands umziehst, musst Du die Änderung Deiner Anschrift bei der zuständigen Zulassungsbehörde eintragen lassen.
Das bisherige Kennzeichen darfst Du bei einem Wohnortwechsel grundsätzlich behalten. Bleiben Halter und Fahrzeug unverändert und wird lediglich die Anschrift berichtigt, wird regelmäßig keine neue eVB-Nummer benötigt.
Möchtest Du dagegen ein neues Kennzeichen erhalten, können zusätzliche Unterlagen und gegebenenfalls ein neuer Versicherungsnachweis erforderlich sein.
Denke auch an Deine Versicherung: Teile Deinem Versicherer die neue Anschrift mit. Ein Wohnortwechsel kann Auswirkungen auf die Tarifberechnung haben.
Brauchst Du beim Wechsel der Kfz-Versicherung eine neue eVB?
Wenn Du lediglich Deine Kfz-Versicherung wechselst, das Fahrzeug aber unverändert zugelassen bleibt, ist normalerweise keine erneute Fahrzeugzulassung erforderlich.
Der neue Versicherer übermittelt den Versicherungsnachweis im vorgesehenen elektronischen Verfahren an die Zulassungsbehörde.
Das unterscheidet sich von einer eVB-Nummer, die Du selbst bei der Neuzulassung oder Umschreibung eines Fahrzeugs angeben musst.
Hinweis: Diese Seite konzentriert sich auf Zulassungsvorgänge mit Halter- oder Fahrzeugwechsel, nicht auf die reine Vertragsumstellung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs.
Welche Unterlagen brauchst Du für eine Ummeldung mit Halterwechsel?
Für die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs auf einen anderen Halter werden je nach Fahrzeugart und Zulassungsvorgang verschiedene Dokumente benötigt.
Dazu gehören typischerweise:
- Gültiger Personalausweis oder anerkannter Identitätsnachweis
- Passende elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), soweit für den Vorgang erforderlich
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU), sofern vorgeschrieben
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, soweit erforderlich
- Bisherige Kennzeichenschilder, wenn eine neue Kennzeichenzuteilung erfolgt
- Gegebenenfalls eine Vollmacht und zusätzliche Identitätsnachweise bei Vertretung
- Bei besonderen Zulassungsfällen weitere erforderliche Nachweise
Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, legt die zuständige Zulassungsbehörde anhand des Vorgangs fest.
Weitere Informationen findest Du unter benötigte Daten und Unterlagen .
eVB-Nummer für den Halterwechsel online beantragen: So funktioniert es
Entscheide Dich zunächst für die passende Fahrzeugart, beispielsweise Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger oder Lkw.
Vor dem Start der Tarifberechnung liest und bestätigst Du die Kundeninformation.
Gib die erforderlichen Fahrzeug-, Halter- und Nutzungsdaten ein. Anschließend kannst Du verfügbare Versicherungstarife berechnen.
Vergleiche die angezeigten Angebote und entscheide Dich für einen passenden Tarif. Anschließend stellst Du Deinen Versicherungsantrag online.
Die eVB wird im vorgesehenen Antragsablauf des gewählten Versicherers bereitgestellt, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Mit der gültigen eVB und den weiteren erforderlichen Unterlagen kannst Du die Umschreibung auf den neuen Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
eVB-Nummer für welchen Fahrzeugbereich?
Wähle den passenden Fahrzeugbereich, um eine Kfz-Versicherung für den vorgesehenen Zulassungsvorgang zu berechnen.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer bei Ummeldung und Halterwechsel
Ja. Wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf eine andere Person umgeschrieben, ist grundsätzlich eine passende elektronische Versicherungsbestätigung für den neuen Halter erforderlich.
Wenn Du Halter des Fahrzeugs bleibst und Dein Kennzeichen beibehältst, ist bei einer reinen Adressänderung regelmäßig keine neue eVB erforderlich. Bei einer neuen Kennzeichenzuteilung können zusätzliche Anforderungen gelten.
Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann das bisherige Kennzeichen bei einem Halterwechsel weitergeführt werden. Das ist grundsätzlich auch bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks möglich.
Für die Umschreibung auf einen neuen Halter benötigst Du eine eVB, deren hinterlegte Angaben zum vorgesehenen Zulassungsvorgang passen. Eine bereits verwendete eVB des Vorbesitzers kannst Du nicht einfach erneut verwenden.
Nein. Bleiben Fahrzeug und Halter unverändert, ist wegen des reinen Versichererwechsels normalerweise keine erneute Fahrzeugzulassung erforderlich. Der neue Versicherer übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch.
Die Bereitstellung richtet sich nach dem gewählten Versicherer und dessen Antragsablauf. Eine garantierte Sofortausgabe unabhängig von einem Versicherungsantrag wird auf eVB-Nummer24 nicht angeboten.
Weitere Antworten findest Du unter häufige Fragen zur eVB-Nummer .
Weitere Informationen zur eVB-Nummer und Ummeldung
Hier findest Du ergänzende Informationen zur Zulassung, zu erforderlichen Unterlagen, zur Gültigkeit der eVB und zum Versicherungsantrag.
Jetzt eVB-Nummer für den Halter- oder Fahrzeugwechsel beantragen
Du möchtest ein Fahrzeug auf einen neuen Halter ummelden oder ein anderes Fahrzeug zulassen? Wähle die passende Fahrzeugart, berechne verfügbare Kfz-Versicherungstarife und stelle Deinen Antrag online. Die eVB wird im weiteren Antragsablauf bereitgestellt.